Wichtiger Hinweis
Sperre nicht umgehen.
Verwenden Sie diese Liste nicht, wenn eine Selbstsperre aktiv ist. Casinos Austria nennt 0800 202 304 auf playsponsible.at als kostenlose, auf Wunsch anonyme Spielerschutz-Hotline; Zeiten aktuell prüfen.
Transparenz
Affiliate-Links; bei Registrierung ist Provision möglich. Konzessionsstatus, Verfügbarkeit und Bedingungen vor Nutzung anhand aktueller Primärquellen prüfen.
Österreichische Konzession
Staatlich konzessioniert (AT)
Verfügbarkeit
Offizielles Angebot
Österreichische Konzession
Nicht verifiziert
Verfügbarkeit
Bedingungen prüfen
Österreichische Konzession
Nicht verifiziert
Verfügbarkeit
Bedingungen prüfen
Österreichische Konzession
Nicht verifiziert
Verfügbarkeit
Bedingungen prüfen
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Nicht verifiziert
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Bedingungen prüfen
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Nicht verifiziert
Verfügbarkeit
Bedingungen prüfen
01 Wie Selbstsperren wirken – und wo ihre Grenzen liegen
Eine Selbstsperre ist eine Schutzmaßnahme, deren konkrete technische und organisatorische Wirkung vom jeweiligen System abhängt. § 25 GSpG betrifft Spielbanken; daraus wird hier keine allgemeine Regel für Online-Angebote, Automatensalons oder sämtliche Betreiber abgeleitet. Für jeden betroffenen Zugang sind Umfang und Status direkt bei der zuständigen Stelle zu prüfen.
Zweck: Unterbrechung gewohnter Spielverläufe
Sobald technischer oder organisatorischer Riegel vorgeschoben wird, brechen automatische Routinen ab. In dieser Phase entsteht Raum für Reflexion, alternative Tagesgestaltung und – sofern gewünscht – Inanspruchnahme professioneller Unterstützung. Die Barriere selbst ist kein therapeutisches Instrument, schafft aber Zeit für weitere Schritte.
Vier Spielarten des Ausschlusses
| Instrument |
Wer beantragt |
Technischer Effekt |
Dauer |
Vorzeitige Beendigung |
| Selbstsperre |
Spieler selbst |
Vollständige Zugangssperre |
Betreiber- und sperrtypabhängig |
Aktuelle offizielle Regelung prüfen |
| Fremdsperre |
Zuständigkeit im Einzelfall prüfen |
Kein einheitliches Verfahren belegt |
Rechtsgrundlagenabhängig |
Keine allgemeine Aussage |
| Besuchslimit |
Spieler selbst |
Frequenz- oder Verlustgrenze |
Nach Betreiberinformation |
Nach Betreiberinformation |
| Betreibersperre |
Spielbank im Anwendungsbereich des § 25 GSpG |
Einzelfallbezogene Spielbankenmaßnahme |
Keine pauschale Dauer |
Keine pauschale Aussage |
Wann Handeln geboten erscheint
Anhaltspunkte für Problementwicklung können sein:
- Sitzungen dauern länger als ursprünglich beabsichtigt.
- Verluste werden durch neuerliche Einsätze kompensiert (Chasing-Verhalten).
- Spielumfang wird verschwiegen oder verharmlost.
- Budgets für Miete, Haushalt oder Rücklagen fließen ins Glücksspiel.
- Spielgedanken drängen sich außerhalb aktiver Phasen auf.
- Unruhe tritt ein, wenn Zugang nicht besteht.
- Negative Stimmungen werden durch Spiel kurzfristig bearbeitet.
Diese Auflistung ist weder abschließend noch diagnostischer Ersatz. Treffen mehrere Merkmale zu, kann eine spezialisierte Stelle kontaktiert werden; Kosten, Vertraulichkeit, Zielgruppe und Erreichbarkeit sind bei der jeweiligen Stelle aktuell zu prüfen.
→ Weiteres Thema: Fremdsperre durch Angehörige.
→ Unterstützung: Hilfe bei Spielsucht in Österreich.
02 § 25 GSpG: gesetzlicher Rahmen für Spielbankenschutz
§ 25 des Glücksspielgesetzes verankert gestufte Pflichten für Betreiber stationärer Spielbanken. Bei Anhaltspunkten finanzieller Überforderung sind wirtschaftliche Verhältnisse zu erheben und verhältnismäßige Maßnahmen zu setzen. Automatischer Ausschluss ergibt sich nicht allein aus hohen Umsätzen. Schadenersatz setzt konkrete Pflichtverletzung, Schadenseintritt und Kausalverbindung voraus.
Schwelle der Gefährdung
Fixe Eurogrenzen existieren nicht. Maßgeblich ist, ob Spieltätigkeit wirtschaftliche Leistungskraft oder Existenzminimum bedroht. Einkommens- und Vermögenslage sind individuell zu bewerten. Ein einzelner hoher Betrag kann bei solidem Hintergrund unbedenklich bleiben, während wiederholte kleinere Beträge bei engem Budget Schutzpflichten auslösen.
Prüfpflicht und geschultes Team
Bestehen begründete Hinweise, müssen Spielbanken Verhältnisse klären und betroffene Person beraten. Abhängig vom Befund kommen Limits, Gespräche oder Sperre in Frage. Verfahren sowie Rechtsfolgen bleiben einzelfallbezogen.
VfGH G 259/2022: Konsequenzen der Aufhebung
Der Verfassungsgerichtshof hob 2022 Teile der zivilrechtlichen Folgenregelungen zu § 25 GSpG auf. Dies betrifft Rechtsfolgen bei Verstößen. Dennoch folgt nicht, dass jeder Verlust automatisch zu ersetzen wäre. Ob Ansprüche entstehen, hängt vom nachweisbaren Verhalten der Spielbank, erkennbaren Warnsignalen, Kausalzusammenhang und Rechtsgrundlage ab. Betroffene sollten Bankauszüge, Spielhistorien und Korrespondenzen sichern sowie rechtlichen Rat einholen.
Warum § 25 GSpG auf win2day nicht direkt anwendbar ist
win2day wird als elektronische Lotterie eingeordnet. Die auf Spielbanken zugeschnittenen Schutzbestimmungen des § 25 GSpG greifen nicht unmittelbar. Andere gesetzliche und konzessionsrechtliche Vorgaben sind gesondert zu beurteilen. Nehmen Sie eine Übertragung einer Spielbank-Sperre auf win2day oder andere Marken nicht ungeprüft an: Lassen Sie den aktuellen marken-, betreiber- und angebotsspezifischen Umfang bei den jeweils zuständigen Stellen bestätigen.
Zitierte Entscheidungen:
VfGH G 34/10 (2011), VfGH G 259/2022 (2022). Beide abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
→ Vertiefung: § 25 GSpG und Spielerschutz.
03 Wer wo zuständig ist – Betreiberstruktur in Österreich
Casinos Austria – zwölf Standorte mit zentralem Sperrverfahren
Casinos Austria betreibt stationäre Spielbanken. Welche Standorte eine konkrete Sperre erfasst, welche Varianten bestehen und welche Angaben erforderlich sind, ist ausschließlich anhand der aktuellen offiziellen Betreiberinformation zu klären. Aus § 25 GSpG werden keine Aussagen für andere Angebotsarten abgeleitet.
WINWIN – separates Verfahren für Automatensalons
Bei WINWIN sind die aktuellen offiziellen Kontakt- und Sperrinformationen unmittelbar zu prüfen. Diese Seite behauptet weder eine automatische Übertragung noch einen bestimmten Umfang. Erfassen Sie alle tatsächlich genutzten Marken und lassen Sie sich den Status bei jeder zuständigen Stelle ausdrücklich bestätigen.
win2day – einziger staatlich konzessionierter Online-Dienst
win2day ist das einzige hier verifizierte Online-Glücksspielangebot mit österreichischer Konzession. Welche Sperren oder Limits aktuell verfügbar sind, wie sie beantragt werden und welchen Umfang sie haben, ist den offiziellen win2day-Informationen zu entnehmen. Diese Seite macht keine Aussage zu Auszahlung, Gebühr, Bearbeitungszeit oder automatischem Ende.
Landesrechtliche Automatenregelungen
Mehrere Bundesländer regeln Automatenbetrieb außerhalb von Spielbanken landesrechtlich:
- Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Burgenland: Landesrechtliche Rahmen für Glücksspielautomaten.
- Wien: Automaten außerhalb von Casinos seit 2015 verboten.
- Salzburg, Tirol, Vorarlberg: Keine vergleichbaren Landesgesetze für Automaten außerhalb von Spielbanken.
Verfahren unterscheiden sich zwischen Bundesländern. Informieren Sie sich bei den jeweiligen Betreibern oder zuständigen Behörden über spezifische Antragswege.
Betreiber-Übersicht: Instrumente und Antragswege
| Betreiber |
Verfügbare Werkzeuge |
Laufzeit |
Kanäle |
Wirksamkeit |
Vorzeitige Aufhebung? |
| Casinos Austria |
Besuchslimit, Selbstsperre |
Aktuell beim Betreiber prüfen |
Offizielle Kanäle prüfen |
Keine pauschale Frist |
Keine pauschale Aussage |
| WINWIN |
Besuchslimit, Verlustlimit, Selbstsperre |
Aktuell beim Betreiber prüfen |
Offizielle Kanäle prüfen |
Keine pauschale Frist |
Keine pauschale Aussage |
| win2day |
Limits, Teilsperre, Vollsperre |
Aktuell bei win2day prüfen |
Offizielle Kanäle prüfen |
Bestätigung abwarten |
Aktuell bei win2day prüfen |
| Landesbetreiber |
Je nach Bundesland |
Einzelfallabhängig |
Direkt beim Betreiber |
Einzelfallabhängig |
Einzelfallabhängig |
Zentrale Feststellung: Keine automatische Übertragung
Gehen Sie nicht ohne ausdrückliche Bestätigung davon aus, dass eine bei Casinos Austria eingerichtete Blockade auch WINWIN oder win2day erfasst. Prüfen Sie Umfang und erforderliche Schritte bei jeder betroffenen Stelle. Ein österreichisches Zentralregister wird hier nur als Gesetzgebungsvorschlag beschrieben.
→ Ergänzende Themen: Online Casino Selbstsperre
→ win2day Selbstsperre
→ Casinos Austria Selbstsperre
04 So beantragen Sie – konkrete Schritte
Antragswege können sich unterscheiden und ändern. Verwenden Sie ausschließlich aktuelle offizielle Kontaktinformationen des konkreten Betreibers. Die folgenden Prüfschritte sind keine Behauptung eines universellen Verfahrens.
Casinos Austria und WINWIN
- Zuständigkeit prüfen: Ermitteln Sie Marke, Angebotsart und alle Zugänge, die Sie tatsächlich nutzen.
- Originalquelle öffnen: Prüfen Sie dort den gegenwärtig vorgesehenen sicheren Kontaktweg. Senden Sie sensible Daten nicht an Adressen aus ungeprüften Verzeichnissen.
- Umfang bestätigen lassen: Fragen Sie nach erfassten Angeboten und bewahren Sie die Antwort auf.
win2day – Einrichtung über Spielkonto
- Rufen Sie die aktuelle Spielerschutzinformation auf der offiziellen win2day-Seite auf.
- Prüfen Sie dort angebotene Sperrtypen, Umfang und Kontaktweg.
- Wählen Sie keine Variante aufgrund einer veralteten Drittbeschreibung.
- Formulieren Sie den gewünschten Schutzumfang eindeutig.
- Bewahren Sie die Bestätigung auf.
- Gehen Sie bis zur eindeutigen Rückmeldung von einem nicht geklärten Status aus.
Erforderliche Unterlagen
Welche Angaben erforderlich sind, ist betreiberabhängig. Häufig dient ein amtlicher Lichtbildausweis der Identifikation; daraus folgt aber keine universelle Dokumentenliste:
- Einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis).
- Eine Kopie nur dann und nur über den sicheren Weg übermitteln, wenn die zuständige Stelle sie aktuell verlangt.
Ab wann die Blockade wirkt
Eine betreiberübergreifende Aktivierungsfrist wird nicht behauptet. Lassen Sie sich Eingang, Beginn und Umfang bestätigen. Bis dahin sollten Sie den Zugang nicht nutzen.
Umgang mit vorhandenem Guthaben
Zu Auszahlung, Verrechnung, Zeitpunkt oder Kontoverwendung wird keine allgemeine Aussage getroffen. Klären Sie Guthaben ausschließlich über den verifizierten offiziellen Support. Versuchen Sie nicht, eine Sperre zur Guthabenabfrage zu umgehen.
05 Laufzeit und Status nur aus der konkreten Regelung ableiten
Für Österreich besteht keine hier belegte, einheitliche Auswahl von Laufzeiten. Betreiber, Angebotsart und Sperrtyp sind getrennt zu betrachten. Eine auf einer Betreiberseite genannte Dauer darf weder auf andere Marken übertragen noch als gesetzliche Mindestdauer verstanden werden.
Vor der Auswahl klären
- Beginn: Ab welchem bestätigten Zeitpunkt gilt die Sperre?
- Umfang: Welche Marke, Standorte oder Spielbereiche sind erfasst?
- Status: Wie lässt sich der Fortbestand sicher und ohne Spielzugang prüfen?
Automatisches Ende befristeter Sperren
Ob eine befristete Sperre ohne weiteres Zutun endet, wird hier nicht allgemein behauptet. Verlassen Sie sich nicht allein auf ein selbst errechnetes Datum. Prüfen Sie die aktuelle Betreiberregelung und lassen Sie sich den Status ausdrücklich bestätigen.
Vorzeitige Aufhebung nur nach konkreter Betreiberregelung beurteilen
Auch zur vorzeitigen Aufhebung besteht keine betreiberübergreifende Aussage. Solange keine eindeutige Bestätigung der zuständigen Stelle vorliegt, ist von der fortbestehenden Sperre auszugehen. Anbieterwechsel oder Neuregistrierung sind keine Aufhebung und dürfen nicht zur Umgehung genutzt werden.
Übersicht: Laufzeiten und Aufhebbarkeit
| Laufzeit |
Anbieter |
Automatisches Ende? |
Vorzeitige Aufhebung möglich? |
| Befristete Variante |
Jeweilige offizielle Betreiberangabe |
Nicht pauschal behauptet |
Nicht pauschal behauptet |
| Andere befristete Variante |
Jeweilige offizielle Betreiberangabe |
Nicht pauschal behauptet |
Nicht pauschal behauptet |
| Unbefristete Variante |
Jeweilige offizielle Betreiberangabe |
Status bestätigen lassen |
Aktuelle Regelung prüfen |
06 Aufhebung prüfen – keine allgemeinen Unterlagen oder Kriterien
Ob eine Sperre aufgehoben werden kann und welches Verfahren dafür gilt, hängt vom konkreten System ab. Diese Seite behauptet keine allgemeine Aufhebbarkeit, Wartezeit, Dokumentenpflicht, Anhörung oder Entscheidungspraxis. Die aktive Sperre ist bis zu einer eindeutigen Bestätigung zu respektieren.
Befristete Sperren: Aufhebbarkeit nicht pauschal annehmen
Bei einer befristeten Sperre ist die aktuelle Betreiberregelung maßgeblich. Suchen Sie während der Sperre nicht nach anderen Zugangswegen. Bei starkem Spielimpuls kann eine qualifizierte Beratungsstelle kontaktiert werden; deren Kosten, Verfügbarkeit und Leistungsumfang sind vorab zu prüfen.
Unbefristete Sperren: aktuellen konkreten Aufhebungsweg prüfen
Bei einer als unbefristet bezeichneten Sperre sollte keinesfalls ein automatisches Ende unterstellt werden. Fragen Sie die zuständige Stelle nach der geltenden Regelung. Diese Seite nennt weder einen Rechtsanspruch noch Voraussetzungen. Bis zur ausdrücklichen Bestätigung ist die Blockade als aktiv zu behandeln.
Ablauf des Aufhebungsverfahrens
- Regelung suchen: Öffnen Sie die aktuelle offizielle Betreiberinformation.
- Sicheren Kanal prüfen: Übermitteln Sie Daten nur, wenn und soweit die zuständige Stelle sie verlangt.
- Status erfragen: Bitten Sie um eine klare Aussage zu Umfang und Fortbestand.
- Keine Umgehung: Nutzen Sie währenddessen weder neue Konten noch andere Anbieter als Ausweichweg.
- Bestätigung aufbewahren: Handeln Sie nicht aufgrund einer bloßen Vermutung über den Status.
Welche Nachweise angefordert werden können
Eine pauschale Liste wäre irreführend. Identitätsangaben, finanzielle Unterlagen, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise werden hier weder als erforderlich noch als entscheidungsfördernd bezeichnet. Prüfen Sie nur die aktuelle Anforderung der zuständigen Stelle und deren sicheren Übermittlungsweg.
Das Beratungsgespräch: was Sie erwartet
Diese Seite behauptet weder ein verpflichtendes Gespräch noch dessen Inhalt. Falls eine zuständige Stelle ein Gespräch anbietet oder verlangt, lassen Sie sich Zweck, Datenschutz und Verfahrensrolle erklären. Für die eigene Reflexion können unabhängig davon folgende Fragen dienen:
- Was hat sich seit Einrichtung der Sperre verändert?
- Wie ist Ihre derzeitige finanzielle Lage?
- Welche Strategien haben Sie für verantwortungsvolles Spielen entwickelt?
Keine pauschalen Entscheidungskriterien
Es werden keine Ablehnungs- oder Bewilligungsgründe verallgemeinert. Kriterien können von Rechtsgrundlage, Sperrtyp und Betreiber abhängen. Eine Therapie, Bescheinigung, bestimmte Einkommenslage oder verstrichene Zeit wird hier nicht als Voraussetzung oder Erfolgskriterium dargestellt.
Fünf Fragen zur Selbstreflexion vor dem Aufhebungsantrag
Prüfen Sie ehrlich:
- Warum habe ich die Sperre damals eingerichtet?
- Hat sich an dieser Ausgangssituation etwas Wesentliches geändert?
- Kann ich finanzielle Verluste verkraften, ohne mein Existenzminimum zu gefährden?
- Habe ich mit einer Vertrauensperson oder Beratungsstelle über meine Absicht gesprochen?
- Welche Folgen hätte es, wenn ich mich irre und die Probleme erneut auftreten?
Ein Beratungsgespräch entscheidet nicht über den Sperrstatus und seine Wirkung wird hier nicht versprochen.
Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57 (von der Einrichtung veröffentlichter Kontakt; Kosten, Zeiten und Bedingungen prüfen) · Spielerschutz-Hotline von Casinos Austria: 0800 202 304 (laut playsponsible.at kostenlos und auf Wunsch anonym; Zeiten prüfen)
Aufhebung bei win2day
Stellen Sie den Antrag über die von win2day aktuell genannten Kontaktwege und verwenden Sie Daten, mit denen Ihr Spielkonto identifiziert werden kann. Fragen Sie ausdrücklich, welche Unterlagen benötigt werden und wie Sie über die Entscheidung informiert werden. Registrieren Sie sich nicht neu, solange die Sperre aktiv ist.
Fremdsperre aufheben – wo der Unterschied liegt
Für eine nicht selbst beantragte Maßnahme wird kein einheitlicher Aufhebungsweg behauptet. Zuständigkeit, Verfahrensrechte, mögliche Stellungnahme und Unterlagen hängen von Rechtsgrundlage und System ab. Lassen Sie sich die konkrete Regelung erklären; bei rechtlichen Fragen ist individuelle Beratung sinnvoll.
→ Weitere Themen: Fremdsperre durch Angehörige
→ Selbstsperre aufheben
→ win2day Selbstsperre
07 Reichweite und Grenzen einer aktiven Sperre
Bei aktiver Sperre soll der Zugang zur Spielbank oder Online-Plattform technisch und organisatorisch verhindert werden. Die Wirksamkeit hängt jedoch davon ab, dass Sie die Maßnahme respektieren und nicht versuchen, sie zu umgehen. Sperren sind technische und administrative Barrieren – sie ersetzen keine Therapie und können nicht alle Zugangswege blockieren.
Zutrittskontrolle in Spielbanken
Spielbanken kontrollieren die Identität beim Zutritt. Ist Ihre Sperre im System des jeweiligen Anbieters aktiv, muss der Zugang verweigert werden. Verlassen Sie sich dennoch nicht allein auf diese Kontrolle: Meiden Sie nach Möglichkeit auch den Weg zum Standort und informieren Sie eine Vertrauensperson, wenn der Impuls zum Besuch stark wird.
Login-Sperre bei win2day
Bei aktiver Online-Sperre soll der Zugriff auf betroffene Spielbereiche technisch verhindert werden. Bewahren Sie die Bestätigung der Maßnahme auf und prüfen Sie, ob Sie weitere Spielkonten bei anderen Anbietern besitzen. Eine österreichische Anbietersperre blockiert weder automatisch ausländische Websites noch Werbung auf Ihrem Gerät.
Anbieter ohne österreichische Konzession: rechtliche Einordnung
Viele Anbieter, die in Österreich werben, verfügen nicht über inländische Konzession.
Was das für Ihre Selbstsperre bedeutet:
- Gehen Sie bei einem anderen Anbieter nicht von einer Sperrwirkung aus, solange deren Umfang nicht von einer zuständigen Stelle ausdrücklich bestätigt ist. Über konkrete Datenzugriffe fremder Betreiber wird hier keine Aussage getroffen.
- Ein ausländischer Lizenzhinweis ist nicht mit einer österreichischen Konzession gleichzusetzen. Aufsicht, Beschwerdeweg und Durchsetzbarkeit sind im Einzelfall zu prüfen.
- Vertragsgültigkeit und mögliche Rückforderungsansprüche hängen vom konkreten Angebot, Zeitraum, Sachverhalt und der anwendbaren Rechtsprechung ab.
ACHTUNG
Sperre nicht umgehen
Wir raten ausdrücklich davon ab, zur Umgehung der Selbstsperre auf internationale Anbieter ohne österreichische Konzession auszuweichen. Damit entfallen österreichische Sperr- und Aufsichtsmechanismen. Mögliche zivilrechtliche Ansprüche bleiben eine separate Einzelfallfrage und können gegen ausländische Anbieter schwer durchsetzbar sein.
08 Zusätzliche Werkzeuge: Apps, Limits, Bankblockaden
Die Selbstsperre ist ein wichtiger Schritt, aber nicht die einzige Möglichkeit zum Selbstschutz. Ergänzende Maßnahmen können zusätzliche Barrieren schaffen und Ihre Entscheidung technisch und finanziell absichern. Folgende Werkzeuge und Strategien sind freiwillig und können individuell kombiniert werden.
Sperr-Apps: BetBlocker und Gamban
BetBlocker beschreibt sich als durch Spenden finanzierte Sperrsoftware. Unterstützte Geräte, Kosten, Abdeckung, Datenschutz und technische Grenzen sind in der aktuellen Anbieterinformation zu prüfen. Eine vollständige Blockade wird hier nicht versprochen.
Gamban ist ein weiterer externer Dienst. Preis, Plattformen, Kündigung und Leistungsumfang sind unmittelbar beim Anbieter zu prüfen. Keines dieser Werkzeuge ersetzt eine Selbstsperre; Aussagen zur individuellen Wirksamkeit werden nicht getroffen.
Wichtig: Diese Apps sind Hilfsmittel, keine Garantie. Technisch versierte Nutzer können sie umgehen. Sie funktionieren am besten in Kombination mit einer bewussten Entscheidung.
→ Mehr zu BetBlocker: playsponsible.at/betblocker
Bank- und kartenseitige Blockaden
Ob eine Bank kategorienbezogene Transaktionssperren anbietet, ist beim eigenen Institut zu prüfen. Mögliche Fragen sind:
- Gibt es eine von der Bank definierte Händlerkategorie-Sperre und welche Zahlungen erfasst sie?
- Welche Regeln gelten für Kartenlimits oder eine Kartenstilllegung?
- Welche Gebühren, Verzögerungen und Ausnahmen nennt die Bank?
Fragen Sie bei Ihrer Bank nach, welche Optionen verfügbar sind.
Limits als mildere Alternative
Wenn Sie sich nicht vollständig sperren möchten, können Sie bei win2day Limits setzen:
- Einzahlungslimits (täglich, wöchentlich, monatlich)
- Verlustlimits
- Zeitlimits
Wichtig:
- Erhöhung eines Limits wird erst nach 24 Stunden wirksam.
- Eine weitere Erhöhung ist erst nach 7 Tagen möglich.
- Die Erhöhung eines Zeitlimits wird erst nach 72 Stunden wirksam.
- Senkung eines Limits gilt sofort.
Diese Regelungen sollen verhindern, dass Sie in einem impulsiven Moment das Limit aufheben.
Finanzielle Absicherung und Schuldnerberatung
Bei Spielschulden können Sie die Angebote einer staatlich anerkannten Schuldnerberatung prüfen. Klären Sie beim konkreten Träger Zuständigkeit, Kosten, Vertraulichkeit, Termine und Leistungsumfang; diese Seite verspricht kein bestimmtes Ergebnis.
Übersicht ergänzender Maßnahmen
| Maßnahme |
Kosten |
Reichweite |
Aktivierung |
Rückgängig machbar? |
| Selbstsperre (Casinos Austria, WINWIN, win2day) |
Beim Betreiber prüfen |
Konkreten Umfang bestätigen lassen |
Keine pauschale Frist |
Nach Sperrtyp prüfen |
| BetBlocker |
Anbieterangabe prüfen |
Unterstützung und Abdeckung prüfen |
Keine Wirkung versprochen |
Anbieterbedingungen prüfen |
| Gamban |
Anbieterpreis prüfen |
Unterstützung und Abdeckung prüfen |
Keine Wirkung versprochen |
Anbieterbedingungen prüfen |
| Bankseitige Sperre |
Bei Bank prüfen |
Kategorisierung und Ausnahmen prüfen |
Bei Bank prüfen |
Bei Bank prüfen |
| Limits bei win2day |
Aktuelle win2day-Angabe prüfen |
Aktuellen Umfang prüfen |
Aktuelle Regeln prüfen |
Aktuelle Regeln prüfen |
09 Haftung bei Verstößen – Verlustersatz geltend machen
§ 25 GSpG betrifft Spielbanken. Ob seine Regelungen in einem konkreten Spielbankenfall einen Anspruch tragen, ist individuell zu prüfen. Pflichtverletzung, Schaden, Kausalität, Beweisfragen und Fristen dürfen nicht pauschal angenommen werden. Für Online-Angebote und Automatensalons wird daraus keine Anspruchsgrundlage abgeleitet.
Schadenersatz gemäß § 25 GSpG
- OGH 1 Ob 214/98x: § 25 Abs 3 GSpG schützt den einzelnen Spieler.
- OGH 1 Ob 175/02w: Verstoß gegen Schutzpflichten kann Schadenersatz begründen.
- OGH 6 Ob 250/11z: Die konkrete Aussage und Übertragbarkeit sind im Entscheidungstext zu prüfen.
Die Beweislastverteilung richtet sich nach Anspruchsgrundlage und ermitteltem Sachverhalt. Betroffene müssen jedenfalls Verluste und behaupteten Kausalzusammenhang dokumentieren; welche Tatsachen die Spielbank nachweisen muss, wird rechtlich je nach Einzelfall beurteilt.
Mitverschulden: keine generelle Aussage möglich
In welchem Ausmaß Mitverschulden anzurechnen ist, hängt ab von Krankheitsbild, Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sowie Art der konkreten Pflichtverletzung. Einzelfallentscheidungen lassen sich nicht ohne individuelle Prüfung verallgemeinern.
Verjährung: keine pauschale Frist
Anspruchsart, Kenntnisstand, Fristbeginn, Hemmung und mögliche Höchstfristen sind individuell zu prüfen. Die Nennung einer gesetzlichen Vorschrift ersetzt keine Berechnung; aus dieser Übersicht darf keine konkrete Klagefrist abgeleitet werden.
Rückforderung von Anbietern ohne Konzession in Österreich
Wichtig: Hierbei handelt es sich um einen völlig anderen Anspruch als Schadenersatz gemäß § 25 GSpG.
Der OGH hat in mehreren Fällen Rückforderungsansprüche bejaht, wenn Online-Glücksspiel ohne erforderliche österreichische Konzession angeboten wurde. Ob diese Judikatur greift, hängt von Angebot, Zeitraum und Vertragsverhältnis ab.
Das bedeutet:
- Eine Rückforderung kann gestützt werden auf ungerechtfertigte Bereicherung Bereicherungsrecht (§§ 1431 ff ABGB).
- Die anwendbare Verjährungsfrist und ihr Beginn hängen von Anspruchsgrundlage und Sachverhalt ab; in einschlägigen Fällen wird häufig eine lange Frist erörtert.
- Erzielte Gewinne und sonstige Gegenpositionen können den rückzufordernden Betrag mindern.
Durchsetzbarkeit und Kostenrisiko sind fallspezifisch. Diese Seite empfiehlt weder Prozessfinanzierer noch Kanzleien und verspricht keine Rückzahlung oder Entschädigung.
Konkrete Schritte für Betroffene
Falls Sie vermuten, Ansprüche zu haben:
- Dokumentieren Sie alles: Kontoauszüge, Screenshots, E-Mails, Transaktionslisten sichern.
- Konsultieren Sie Verbraucherschutzorganisationen: Verein für Konsumenteninformation (VKI) oder Arbeiterkammer bieten Erstberatung an.
- Konsultieren Sie Anwalt: Besonders bei höheren Summen.
Rechtliche Klarstellungen:
- Schadenersatz gemäß § 25 GSpG betrifft eventuelle Pflichtverstöße konzessionierter Spielbanken; Fristen und Voraussetzungen richten sich nach dem Einzelfall.
- Bereicherungsrechtliche Rückforderungen können Angebote betreffen, die ohne erforderliche österreichische Konzession erfolgen ; auch hier sind Anspruch und Verjährung individuell zu prüfen.
- Beide Rechtsgrundlagen sind rechtlich unterschiedlich und verlangen jeweils andere Voraussetzungen.
Übersicht wichtiger Entscheidungen
| Entscheidung |
Datum |
Kernaussage |
| OGH 1 Ob 214/98x |
1998 |
§ 25 GSpG stellt Schutzgesetz gemäß § 1311 ABGB dar |
| OGH 1 Ob 175/02w |
2002 |
Verstoß gegen Schutzpflichten kann Schadenersatzanspruch auslösen |
| OGH 5 Ob 112/04p |
2004 |
Verträge ohne Konzession sind nichtig |
| VfGH G 34/10 |
2011 |
Aufhebung der Haftungsobergrenze in § 25 GSpG |
| OGH 6 Ob 250/11z |
2011 |
Beweis- und Mitverschuldensfragen sind einzelfallabhängig |
| VfGH G 259/2022 |
2022 |
Aufhebung: Bonitätsprüfung allein genügt nicht als Auslöser |
| OGH 4 Ob 185/25x |
2026 |
Bestätigung: Verträge mit ausländischen Anbietern ohne Konzession sind nichtig |
→ Weitere Informationen: Spielverluste zurückfordern.
10 Fremdsperre – wenn Angehörige handeln
Der Ausdruck Fremdsperre wird für Maßnahmen verwendet, die nicht allein auf einem Selbstantrag beruhen. Ob Dritte Hinweise geben oder Anträge stellen können, welche Stelle entscheidet und welche Rechte bestehen, hängt von Angebotsart, Rechtsgrundlage und Betreiber ab.
Wer eine Fremdsperre anregen kann
Angehörige können Beobachtungen einer zuständigen Stelle schildern und nach rechtlich vorgesehenen Schutzwegen fragen. Daraus folgt weder ein allgemeines Antragsrecht noch ein bestimmtes Ergebnis.
Verfahren und Anhörung der betroffenen Person
Ein einheitlicher Ablauf mit Information, Anhörung, Nachweisen oder Entscheidungskriterien wird nicht behauptet. Betroffene und Angehörige sollten nach der konkreten Rechtsgrundlage, zuständigen Stelle, Datennutzung und verfügbaren Rechtsinformation fragen.
Weitere Möglichkeiten für Angehörige
- Nehmen Sie keine Schulden auf, um Spielverluste abzudecken. Das beseitigt das Problem nicht, sondern verstärkt es.
- Schützen Sie Haushaltseinkommen: Trennen Sie Konten, entziehen Sie den Zugriff auf gemeinsame Mittel, falls notwendig.
- Holen Sie selbst Unterstützung: Beratungsangebote für Angehörige von Spielsüchtigen existieren. Sie müssen das nicht allein bewältigen.
- Sprechen Sie das Thema ohne Vorwürfe an. Sucht ist eine Erkrankung, kein moralisches Versagen.
→ Mehr Informationen: Fremdsperre durch Angehörige.
→ Hilfe für Angehörige: siehe Abschnitt 14.
11 Internationaler Vergleich: Österreich, Deutschland, Schweiz
Die Systeme Deutschlands, der Schweiz und Österreichs dürfen nicht gleichgesetzt werden. Österreich wird nur mit einem Registervorschlag beschrieben. In Deutschland führt das Regierungspräsidium Darmstadt OASIS. In der Schweiz beaufsichtigt die ESBK Spielbanken einschließlich konzessionierter Online-Spielbanken; die GESPA beaufsichtigt Veranstalter von Großspielen. Sperrmitteilungen zwischen den gesetzlich erfassten Spielbanken und Großspielveranstaltern sind nicht als universelles Register aller Glücksspielangebote zu beschreiben.
| Kriterium |
Österreich |
Deutschland (OASIS) |
Schweiz (ESBK / GESPA) |
| Zentrales Register |
Nur Gesetzgebungsvorschlag |
OASIS |
Gesetzlicher Sperrverbund in den erfassten Bereichen |
| Anbieterübergreifend |
Keine pauschale Aussage; Umfang je Betreiber, Marke und Angebot aktuell bestätigen lassen |
Für die gesetzlich an OASIS angebundenen Veranstalter |
Spielbanken einschließlich konzessionierter Online-Spielbanken sowie gesetzlich erfasste Großspielveranstalter |
| Mindestdauer |
Keine einheitliche Dauer behauptet |
Nach deutscher Regelung und Sperrtyp prüfen |
Nach Schweizer Regelung und Sperrtyp prüfen |
| Aufhebung frühestens |
Keine einheitliche Regel behauptet |
Aktuelle OASIS-Regelung prüfen |
Aktuelle Schweizer Regelung prüfen |
| Zuständige Stelle |
Betreiber selbst (Casinos Austria, WINWIN, win2day) |
Regierungspräsidium Darmstadt (OASIS) |
ESBK für Spielbanken; GESPA für Großspiele |
| Online erfasst |
win2day ist einziges verifiziertes österreichisch konzessioniertes Online-Angebot |
Erfasste deutsche Online-Angebote nach GlüStV/OASIS |
Konzessionierte Online-Spielbanken im ESBK-Bereich; Großspiele im GESPA-Bereich |
Warum Österreich bisher kein zentrales Register führt
Bestehende Sperrinformationen sind nach Konzessionär und Angebotsart sorgfältig zu prüfen. Ob und in welchem Umfang eine konkrete Maßnahme andere Marken erfasst oder Daten verarbeitet werden, darf ohne aktuelle offizielle Bestätigung nicht angenommen werden. Der Gesetzgebungsvorschlag ändert daran noch nichts. Bis eine geltende Regel und ihr technischer Anwendungsbereich amtlich bestätigt sind, sollte der Status bei jeder betroffenen Stelle gesondert geklärt werden.
12 Gesetzgebungsvorschlag: mögliches zentrales Sperrsystem
Ein österreichisches Zentralregister ist Gegenstand eines Gesetzgebungsvorhabens. Eine Regierungsvorlage ist kein geltendes, technisch verfügbares Register. Inhalte, Anwendungsbereich, Termine und Übergangsregeln können sich im parlamentarischen Verfahren ändern.
Was geplant ist
- Registeridee: Der Vorschlag sieht eine zentralere Verarbeitung von Sperrinformationen vor.
- Anwendungsbereich offen: Erst der endgültige Normtext und seine Umsetzung könnten verbindlich bestimmen, welche Anbieter, Angebotsarten und Sperren erfasst sind.
- Keine Vorwirkung: Aus dem Vorschlag folgt derzeit keine anbieterübergreifende Sperre.
- Technik gesondert: Ein rechtliches Inkrafttreten wäre nicht automatisch mit technischer Betriebsbereitschaft gleichzusetzen.
- Amtlichen Status prüfen: Maßgeblich sind Parlaments- und RIS-Informationen, nicht angekündigte Termine auf Drittseiten.
Zeitplan und derzeitiger Stand
Status: Gesetzgebungsvorschlag. Erst eine amtlich kundgemachte Regelung kann gelten. Selbst dann sind Anwendungsbeginn, Teilnehmerkreis und technische Verfügbarkeit anhand offizieller Informationen gesondert festzustellen.
Bis eine zuständige Stelle den Betrieb und Umfang bestätigt, müssen Betroffene die offiziellen Schutzwege jedes konkret genutzten Angebots prüfen und dürfen keine automatische Übertragung annehmen.
Letzte Prüfung: 09.09.2026.
→ Details: Glücksspielgesetz-Reform und Sperrregister.
13 Zahlen zum Spielverhalten – epidemiologische Schätzungen
Studien und epidemiologische Erhebungen liefern Schätzungen zur Verbreitung problematischen Glücksspielverhaltens in Österreich. Diese Zahlen sind Annäherungen anhand repräsentativer Befragungen und klinischer Daten, keine exakten Messungen. Sie helfen, die Größenordnung einzuschätzen.
Aktuelle Schätzungen
Die bisher umfassendste österreichische Studie zum Glücksspielverhalten stammt von Kalke & Wurst (2015), im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen:
- Rund 1,1 % der 14- bis 65-jährigen Bevölkerung Österreichs weisen problematisches oder pathologisches Spielverhalten auf.
- Das entspricht etwa 64.000 Personen.
- Höchste Prävalenz zeigt sich bei Spielenden an Glücksspielautomaten außerhalb von Spielbanken (21,2 %).
Neuere Schätzungen des Anton-Proksch-Instituts und Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) geht von ähnlichen oder leicht erhöhten Werten aus. Epidemiologiebericht Sucht 2025 der GÖG bietet aktuelle Entwicklungsdaten.
Risikosignale erkennen
Diese Anzeichen können auf problematisches Spielverhalten hindeuten:
- Häufiges Spielen über längere Zeit
- Steigende Einsätze für gleichen Reiz
- Versuch, Verluste durch Weiterspielen auszugleichen
- Unruhe oder Gereiztheit ohne Spiel
- Spielen trotz negativer Folgen (Schulden, Konflikte, Jobverlust)
- Verschweigen des Spielverhaltens
- Vernachlässigung von Pflichten, Hobbys und sozialen Kontakten
Treffen mehrere Anzeichen zu, empfehlen wir dringend Gespräch mit einer Beratungsstelle.
14 Hilfsangebote: Hotlines, Beratung, Schuldnerberatung
Casinos Austria beschreibt 0800 202 304 auf playsponsible.at als kostenlos und auf Wunsch anonym; aktuelle Erreichbarkeit und Bedingungen sind dort zu prüfen. Bei jeder regionalen Stelle sind Träger, Zielgruppe, Kosten, Vertraulichkeit, Terminlage und Leistungsumfang gesondert zu klären.
Telefonische Kontakte und Eigenangaben der Stellen
- Spielerschutz-Hotline von Casinos Austria: 0800 202 304 (laut playsponsible.at kostenlos und auf Wunsch anonym; Zeiten und Bedingungen dort prüfen)
- Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57 (von der Einrichtung veröffentlichter Kontakt; Zielgruppe, Kosten, Zeiten und Angebot aktuell prüfen)
Beratungsstellen klären gemeinsam mit Ihnen, ob sofortige Selbstsperre, zusätzliche technische Barrieren, finanzielle Schutzmaßnahmen oder weitere Hilfe sinnvoll sind. Bei akuter finanzieller Belastung kann staatlich anerkannte Schuldnerberatung einbezogen werden.
Beratungsstellen nach Bundesland
Eine Auswahl regionaler Kontakte veröffentlicht Casinos Austria unter:
playsponsible.at/beratungsstellen. Die Liste wird hier weder als vollständig noch als Versorgungsnachweis bezeichnet.
| Bundesland |
Einrichtung (Beispiele) |
Kontakt |
Angebot |
| Wien |
Spielsuchthilfe Wien |
01/544 13 57 |
Aktuelle Eigenangaben der Stelle prüfen |
| Niederösterreich |
Fachstelle für Suchtprävention NÖ |
Über Website |
Aktuelle Eigenangaben der Stelle prüfen |
| Oberösterreich |
pro mente OÖ |
Über Website |
Aktuelle Eigenangaben der Stelle prüfen |
| Salzburg |
Suchtberatung Salzburg |
Über Website |
Aktuelle Eigenangaben der Stelle prüfen |
| Tirol |
Suchthilfe Tirol |
suchthilfe.tirol |
Aktuelle Eigenangaben der Stelle prüfen |
| Vorarlberg |
Supro Vorarlberg |
Über Website |
Aktuelle Eigenangaben der Stelle prüfen |
| Steiermark |
VIVID – Fachstelle für Suchtprävention |
vivid.at/rat-hilfe |
Aktuelle Eigenangaben der Stelle prüfen |
| Kärnten |
SPIELSUCHTHILFE Kärnten |
Über Website |
Aktuelle Eigenangaben der Stelle prüfen |
| Burgenland |
PSD Burgenland |
Über Website |
Aktuelle Eigenangaben der Stelle prüfen |
Zentrale Übersicht aller Beratungsstellen auch auf spielsuchthilfe.at.
Angebote für Angehörige
Viele Beratungsstellen bieten Gruppen- oder Einzelberatung für Angehörige. Fragen Sie vorab nach Kosten, Vertraulichkeit und verfügbaren Terminen.
Schuldnerberatung bei Spielschulden
Bei Spielschulden können folgende Träger als Ausgangspunkt geprüft werden. Zuständigkeit, Kosten, Vertraulichkeit, Termine und Leistung sind jeweils aktuell beim Träger zu erfragen:
- ASB Schuldnerberatungen GmbH (eigene Zuständigkeitsangaben prüfen)
- Schuldnerberatung der Caritas
- ifs Schuldenberatung (Vorarlberg)
Kontakte über jeweilige Landesregierung oder direkt über asb-gmbh.at.
15 Häufige Fragen (FAQ)
Was bewirkt eine Selbstsperre im österreichischen Casino?
Sie ist eine Schutzmaßnahme, deren konkrete Wirkung vom jeweiligen Sperrsystem abhängt. Prüfen Sie Umfang, Beginn und erfasste Angebote beim zuständigen Betreiber. Gehen Sie nicht ohne ausdrücklichen amtlichen Nachweis von einer Übertragung auf andere Marken oder Angebotsarten aus.
Welche Sperrdauer kann ich in Österreich wählen?
Eine allgemeingültige Laufzeit lässt sich für Österreich nicht nennen. Laufzeit, Beginn, vorzeitige Aufhebbarkeit und Ende richten sich nach dem konkreten Betreiber und Sperrtyp. Prüfen Sie die aktuelle amtliche Information vor Antragstellung.
Ist die Beantragung einer Selbstsperre kostenpflichtig?
Eine allgemeine Aussage zu Gebühren aller Betreiber ist nicht möglich. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen der zuständigen Stelle. Die von Casinos Austria auf playsponsible.at genannte Spielerschutz-Hotline 0800 202 304 wird dort als kostenlos und auf Wunsch anonym beschrieben; Erreichbarkeit aktuell prüfen.
Gilt eine Casinos-Austria-Sperre automatisch auch bei win2day?
Gehen Sie nicht von einer automatischen Übertragung aus. Lassen Sie sich direkt von den betroffenen Betreibern bestätigen, welche Marken und Angebote erfasst sind. Für Österreich ist ein zentrales Register Gegenstand eines Gesetzgebungsvorhabens; eine bloße Regierungsvorlage ist noch kein geltendes Register.
Gibt es in Österreich bereits eine zentrale Sperrdatenbank?
Ein österreichisches Zentralregister ist hier nur als Vorschlag in einem Gesetzgebungsvorhaben dargestellt, nicht als geltendes oder verfügbares System. Bis eine zuständige amtliche Stelle Inkrafttreten, technischen Betrieb und Anwendungsbereich bestätigt, sind die aktuellen Wege jedes betroffenen Betreibers gesondert zu prüfen.
Kann ich eine auf sechs Monate befristete Sperre vorzeitig aufheben lassen?
Das lässt sich nicht betreiberübergreifend beantworten. Maßgeblich sind Sperrtyp und aktuelle Bedingungen der zuständigen Stelle. Gehen Sie bis zu einer ausdrücklichen Bestätigung von der fortbestehenden Sperre aus und versuchen Sie nicht, sie über ein anderes Konto oder Angebot zu umgehen.
Wie funktioniert die Aufhebung einer dauerhaften Selbstsperre?
Prüfen Sie beim konkreten Betreiber, ob und auf welchem aktuell veröffentlichten Weg eine Aufhebung möglich ist. Diese Seite behauptet keine allgemeinen Fristen, Unterlagen, Prüfkriterien oder Gesprächspflichten. Bis zur eindeutigen Bestätigung ist die Sperre als aktiv zu behandeln.
Muss ich zur Aufhebung persönlich vorstellig werden?
Ob ein persönlicher Termin oder ein anderer Kontaktweg vorgesehen ist, hängt vom Betreiber und Sperrtyp ab. Nutzen Sie ausschließlich dessen aktuelle offizielle Informationen. Eine universelle Aussage zu Verfahren, Anhörung oder Entscheidungsmaßstab wird hier nicht getroffen.
Ist bei Aufhebung ein Einkommensnachweis erforderlich?
Diese Seite nennt keinen Einkommensnachweis als allgemeine Voraussetzung. Welche Identitäts- oder sonstigen Angaben in einem konkreten Verfahren verlangt werden dürfen, ist anhand der aktuellen offiziellen Betreiberinformation und gegebenenfalls individuell rechtlich zu klären.
Endet eine befristete Sperre ohne mein Zutun?
Nicht ohne Prüfung des konkreten Systems davon ausgehen. Automatisches Ende, Fortbestand, Verlängerung und Freigabe können je nach Sperrtyp und Betreiber unterschiedlich geregelt sein. Lassen Sie sich den Status ausdrücklich bestätigen, bevor Sie eine Sperre als beendet ansehen.
Was geschieht mit meinem win2day-Guthaben bei Sperre?
Diese Seite macht keine Aussage über Auszahlung, Zeitpunkt oder Verwendung eines Guthabens. Prüfen Sie dafür die aktuellen offiziellen Kontobedingungen von win2day und kontaktieren Sie den dort genannten Support über einen verifizierten Kanal. Eine Sperre nicht wegen eines Guthabens umgehen.
Kann ich mich selektiv nur für einzelne Spielarten sperren lassen?
Ob eine Teil- oder Vollsperre angeboten wird und welche Spielarten sie umfasst, ist direkt in den aktuellen offiziellen Bedingungen des jeweiligen Betreibers zu prüfen. Diese Übersicht unterstellt weder ein universelles Angebot noch eine automatische Reichweite.
Können Angehörige eine Fremdsperre beantragen?
Angehörige können einer zuständigen Stelle Beobachtungen mitteilen und nach verfügbaren Schutzwegen fragen. Ob ein Drittantrag vorgesehen ist, wer entscheiden darf und ob eine Stellungnahme erfolgt, hängt von Rechtsgrundlage, Angebotsart und Betreiber ab; ein einheitliches Verfahren wird nicht behauptet.
Haftet der Betreiber, wenn ein gesperrter Spieler Zugang erhält?
Nicht automatisch. § 25 GSpG betrifft Spielbanken, nicht pauschal Online-Angebote oder Automatensalons. Anspruchsgrundlage, Pflichtverletzung, Schaden, Kausalität, Beweislast und Fristen sind einzelfallabhängig und sollten qualifiziert rechtlich geprüft werden.
Kann ich Verluste bei Anbietern ohne österreichische Konzession zurückfordern?
Das ist eine Einzelfallfrage. Lizenzstatus, anwendbares Recht, Vertrags- und Zahlungsumstände, Rechtsprechung, mögliche Gegenpositionen, Verjährung und Vollstreckbarkeit können entscheidend sein. Diese Seite verspricht weder Rückzahlung noch Schadenersatz; lassen Sie den konkreten Sachverhalt rechtlich prüfen.
Wo finde ich anonyme Beratung bei Spielproblemen?
Casinos Austria nennt auf playsponsible.at die Spielerschutz-Hotline 0800 202 304 als kostenlos und auf Wunsch anonym; aktuelle Zeiten und Bedingungen dort prüfen. Bei regionalen Stellen sind Träger, Zielgruppe, Kosten, Vertraulichkeit, Form und Verfügbarkeit jeweils vorab zu klären.
Zusammenfassung
Eine Casino-Selbstsperre in Österreich ist nach Umfang und Status beim konkreten Betreiber zu prüfen. Ein zentrales Register ist hier ausschließlich als Gesetzgebungsvorschlag beschrieben und darf nicht als verfügbar vorausgesetzt werden.
Laufzeit, Ende, Aufhebung und zusätzliche Werkzeuge sind betreiber- oder dienstabhängig; eine universelle Wirkung wird nicht behauptet.
Bei Warnsignalen kann Beratung erwogen werden; Träger, Kosten, Vertraulichkeit, Erreichbarkeit und Angebot sind jeweils aktuell zu prüfen.
Casinos-Austria-Spielerschutz-Hotline: 0800 202 304 (laut playsponsible.at kostenlos und auf Wunsch anonym; Zeiten prüfen) · Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57 (Angaben der Einrichtung prüfen)
Redaktion
Fachredaktion von casinoselbstsperre.at
Redaktion für Spielerschutz und Verbraucherinformation. Auswertung offizieller Quellen und Abgleich mit aktueller Rechtsprechung.
Methodik ansehen
Stand 09.09.2026
Geprüft von Fachredaktion
Nächste Prüfung vorgesehen: 09.12.2026 oder früher bei bekannter Rechtsänderung